Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Webseite ausschließlich privaten Zwecken dient.
Aufgrund einer Vielzahl an Gesetzen sowie Verordnungen die sich in regelmäßigen Abständen verändern muss ich Sie darauf und weiter folgendes hinweisen:
Um Irrtümer oder Missverständnisse vorzubeugen können Sie mich unter dieser Mail-Adresse ereichen.
Insbesondere entfallen Aufgrund dieser privaten Natur die Pflichten zur Informationsangabe nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und zur Bereitstellung eines Impressums nach § 55 RStV.
Es gilt jedoch zu beachten, dass allgemeine gesetzliche Regulierungen weiterhin Anwendung finden. Hierzu gehören unter anderem die Vorschriften des Straf- und Zivilrechts.
Die Seiten sind aufgrund Ihrer privaten Natur mit einem Passwort versehen, um nur Familienmitglieder und/oder Freunde unentgeltlichen Zugriff zu gewährleisten, da diese auf die rechtlichen Grundlagen hingewiesen wurde und mit Eingabe des Passwortes diese aktzeptieren.
HINWEIS: Unbefugter Zugriff auf passwortgeschützte Systeme: Strafbar und nachverfolgbar:
Der Zugriff auf passwortgeschützte Systeme ohne Berechtigung stellt eine strafbare Handlung dar und kann sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Daten entwendet, verändert oder lediglich eingesehen werden.
Strafrechtlich relevant sind insbesondere folgende Tatbestände:
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten): Das unbefugte Abrufen von Daten, die nicht für den Täter bestimmt und durch besondere Sicherungsmaßnahmen geschützt sind, wird unter Strafe gestellt. Dies umfasst auch das Umgehen von Passwortsicherungen.
§ 202b StGB (Vortäuschen der Berechtigungsmerkmale eines anderen): Die Verwendung fremder Zugangsdaten (z.B. Benutzername und Passwort) fällt unter diesen Tatbestand.
§ 303a StGB (Datenveränderung): Werden durch den unbefugten Zugriff Daten verändert oder gelöscht, kann dies ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.
Zivilrechtlich kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen:
Beispielsweise für den entstandenen Aufwand zur Wiederherstellung der Datensicherheit oder für finanzielle Verluste aufgrund des Datendiebstahls.
Zur Verfolgung solcher Straftaten werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter auch die Protokollierung von IP-Adressen. Die IP-Adresse kann dazu dienen, den Anschlussinhaber zu identifizieren und den Zugriff auf das geschützte System zurückzuverfolgen. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ergibt sich aus der Notwendigkeit der Strafverfolgung und der Interessenabwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz der Rechtsgüter anderer. Die DSGVO steht der Protokollierung von IP-Adressen zu Sicherheitszwecken nicht entgegen, sofern die Vorgaben der DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Datenminimierung und der Speicherfrist, eingehalten werden.
Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder unbefugte Zugriff auf dieses System strafrechtlich verfolgt wird.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, so schliessen Sie diese Webseite einfach, oft über das X oben in Ihrem Browser machbar, ansonsten googlen Sie einfach.